Bürgerantrag im Land Bremen
Es gibt im Land Bremen die Möglichkeit, per Bürgerantrag Anträge auf die Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft zu setzen. 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Bremen können mit ihrer Unterschrift beantragen, dass die Bürgerschaft sich mit einem bestimmten Gegenstand befasst und einen Beschluss fasst. Der Bürgerantrag ist also explizit darauf gerichtet, ein Anliegen auf die Tagesordnung eines Parlamentes zu setzen. Es ist möglich, die beim Bürgerantrag gesammelten Unterschriften auf den Zulassungsantrag beim Volksbegehren anzurechnen.
Der Bürgerantrag kann auch über das Internet gestellt werden. So besteht die Möglichkeit, ihn durch eine so genannte Mitzeichnung zu unterstützen. Dazu benötigst Du lediglich den neuen Personalausweis und ein geeignetes Lesegerät.
Bürgerantrag in der Stadt Bremen
Den Bürgerantrag gibt es auch in der Stadtgemeinde Bremen. Das ist vergleichbar mit den Einwohneranträgen z.B. in Niedersachsen. Für einen Bürgerantrag sind 2.500 Unterschriften erforderlich. Die Regelungen entsprechen im Prinzip denen der Landesebene.
Bürgerantrag im Stadtteil
Jeder Bürger, jede Bürgerin des Stadtteils hat die Möglichkeit (neben der Teilnahme an der Diskussion zu den Themen des Beirates und neben der Möglichkeit eigene Themen in den öffentlichen Sitzungen des Beirates einzubringen) einen Bürgerantrag zu stellen.
Ein Bürgerantrag kann formlos über das Ortsamt an den Beirat eingereicht werden. Der Beirat ist durch das Gesetz gehalten, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen mit dem Antrag zu befassen. Was nicht bedeuten muss, eine inhaltliche Stellungnahme erarbeitet zu haben. Es kann auch die Vorbereitung einer Befassung mit geladenen Fachvertretern eine erste Befassung sein, der eine zweite – mit inhaltlicher Beschäftigung – folgen kann. Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuss oder auch in einer Beiratssitzung geschehen. Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen, soweit Du in die Veröffentlichung deines Namens und deines Vornamens ausdrücklich einwilligst. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.