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Beiräte

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Zielgruppe

Alle Bürger*innen Bremens

Standort und Radius

Blockland (Ortsteil Blockland)

Blumenthal (Stadtteil Blumenthal)

Borgfeld (Ortsteil Borgfeld)

Burglesum (Stadtteil Burglesum)

Findorff (Stadtteil Findorff)

Gröpelingen (Stadtteil Gröpelingen, Ortsteil Industriehäfen)

Hemelingen (Stadtteil Hemelingen)

Horn-Lehe (Stadtteil Horn-Lehe)

Huchting (Stadtteil Huchting)

Mitte (Stadtteil Mitte)

Neustadt (Stadtteil Neustadt)

Oberneuland (Stadtteil Oberneuland)

Obervieland (Stadtteil Obervieland)

Östliche Vorstadt (Stadtteil Östliche Vorstadt)

Osterholz (Stadtteil Osterholz)

Schwachhausen (Stadtteil Schwachhausen)

Seehausen (Ortsteil Seehausen)

Strom (Ortsteil Strom)

Vahr (Stadtteil Vahr)

Vegesack (Stadtteil Vegesack)

Walle (Stadtteil Walle)

Woltmershausen (Stadtteil Woltmershausen, Ortsteile Hohentorshafen und Neustädter Hafen)

Feedbackmöglichkeiten

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Beiräte

Beiräte sind die direkt gewählten “Stadtteilparlamente” für die Belange der Stadtteile. Sie werden alle vier Jahre, zeitgleich zur Bürgerschaftswahl, von allen Unionsbürger:innen, die in dem jeweiligen Beiratsbereich mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind, gewählt. Beiräte beraten über alle Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind und befassen sich mit allen aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden.

Der Beirat verfügt dabei eigenverantwortlich über Globalmittel. Das sind Mittel, die für stadtteilbezogene Aktivitäten verwendet werden. Vereine, Verbände und Institutionen können aus diesen Mitteln Zuschüsse für Projekte beantragen. Die Anträge sind an den Beirat über das Ortsamt zu richten. In den öffentlichen Beiratssitzungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu den behandelten Themen Stellung beziehen. Zu Beginn der Sitzungen besteht für die Bevölkerung zusätzlich die Möglichkeit, Anfragen zu stellen und unter dem Tagesordnungspunkt “Anfragen, Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung” eigene Themen zum Stadtteil einzubringen.

Bürgerantrag im Stadtteil

Jeder Bürger, jede Bürgerin des Stadtteils hat die Möglichkeit (neben der Teilnahme an der Diskussion zu den Themen des Beirates und neben der Möglichkeit eigene Themen in den öffentlichen Sitzungen des Beirates einzubringen) einen Bürgerantrag zu stellen.

Ein Bürgerantrag kann formlos über das Ortsamt an den Beirat eingereicht werden. Der Beirat ist durch das Gesetz gehalten, sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen mit dem Antrag zu befassen. Was nicht bedeuten muss, eine inhaltliche Stellungnahme erarbeitet zu haben. Es kann auch die Vorbereitung einer Befassung mit geladenen Fachvertretern eine erste Befassung sein, der eine zweite – mit inhaltlicher Beschäftigung – folgen kann. Die Behandlung selbst kann in einem Fachausschuss oder auch in einer Beiratssitzung geschehen. Dem Antragsteller wird das Ergebnis schriftlich mitgeteilt.

Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können in beiratsbezogenen Angelegenheiten Anträge an den Beirat stellen, soweit sie in die Veröffentlichung ihres Namens und ihres Vornamens ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.