Die jeweilige Ortsamtsleiterin oder der Ortsamtsleiter hat mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen u. a. die Aufgabe, die Sitzungen der Beiräte und der Ausschüsse vorzubereiten. Die Sitzungsleitung wird in der Regel auch vom Ortsamt wahrgenommen. Die Ortsamtsleiterin oder der Ortsamtsleiter hat kein Stimmrecht. Das Ortsamt hat die Beschlüsse des Beirates auszuführen oder die Anliegen mit anderen Fachressorts zu erörtern. In der Stadtgemeinde Bremen werden die Ortsämter von den Ortsamtsleitern geführt.
Zielgruppe
Alle Bürger*innen Bremens
Standort und Radius
Mitte/Östliche Vorstadt (Zuständig für Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt)
Neustadt/Woltmershausen (Zuständig für Beiräte Neustadt und Woltmershausen)
Schwachhausen (Zuständig für Beiräte Schwachhausen und Vahr)
West (Zuständig für Beiräte Findorff, Walle und Gröpelingen)
Terminangaben
Service verfügbar von Montag bis Freitag.
Feedbackmöglichkeiten
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