Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung(BITV 2.0).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Mitmachkompass Bremen (https://mitmachkompass.bremen.edu/); Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw)
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist derzeit nur teilweise barrierefrei. Einige Anforderungen der BITV 2.0 werden aktuell nicht vollständig erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere: Fehlende Alternativtexte bei Bildern
2. Barriere: Leere Links
3. Barriere: Defekte Skip- und Navigationslinks
4. Barriere: Kontrastprobleme
5. Barriere: Überschriftenstruktur
6. Barriere: Fehlende Sprachkennzeichnung
7. Barriere: ARIA-Fehler
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 30.10.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 wurde durchgeführt mit Hilfe des WAVE-Tools.
Möchten Sie Barrieren melden?
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit per E-Mail unter info-iaw@uni-bremen.de oder via Telefon unter 0421 21861700 oder 0421 21861706.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
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